Die Ersteichung durch die Behörden entfiel mit dem neuen Mess- und Eichgesetz zum 19.04.2016. Um den Verbraucherschutz zu garantieren hat der Gesetzgeber deswegen die Anzeigepflicht für Wärmemengenzähler erlassen. Hier erfahren Sie worauf Sie als Betreiber achten müssen.