Projektablauf am Beispiel Dornhausen
6. Wärmenetz für die Ewigkeit
Ein Wärmenetz ist eine Investition fürs Leben, denn richtig geplant und betrieben hält es ein Leben lang.
Eintragung der Genossenschaft
Nach der Genossenschaftsgründung galt es nun diese auf eine neue Stufe zu bringen. Dazu musste der Businessplan mit aktuellen Angeboten angepasst werden und die Liquidität auf die nächsten Jahre geprüft werden, und ganz nebenbei sollte dabei auch die steuerliche Betrachtung der Genossenschaft nicht aus dem Auge verloren werden.
Am 04.02.2019 ließ dann der der Genossenschaftspräsident die Nahwärme Dornhausen als Mitglied zum Genossenschaftsverband Bayern (GVB) zu. Nach der Übersendung der Unterlagen vom GVB konnten ein paar Tage später die Vorstände beim Notar bestätigt werden und das Amtsgericht Ansbach hat die Nahwärme Dornhausen eG in Ihr Genossenschaftsregister unter der Genossenschaftsregisternummer 203 aufgenommen.
Wärmeliefervertrag
Durch die Eintragung der Genossenschaft wurde die Nahwärme Dornhausen e.G. rechtskräftig. Deswegen wurden Wärmelieferverträge erarbeitet, um die Einnahmen und Zahlungskonditionen auf Dauer zu gewährleisten. Neben den Preisen werden im Wärmeliefervertrag auch noch andere Dinge geregelt:
- Die Namen und Wohnsitze der Vertragspartner
- Mindestabnahmemengen an Wärme
- Die Höhe der Anschlussleistung
- Wärmeliefergarantien und Vorgehen bei Ausfall der Wärmebereitstellung
- Kosten der Wärme
- Preisgleitklausel
Dabei muss jeder Vertrag von einem Rechtsanwalt geprüft werden, um sämtliche rechtliche Fragen vor der Unterzeichnung klären zu können.
Gestattungsverträge und Grunddienstbarkeiten
Wie der Name schon sagt, regeln Gestattungsverträge und Grunddienstbarkeiten die Regelung von Nutzungsrechten. Dabei funktioniert es ähnlich wie bei der Telekommunikation: Die Telefonkabel führen durch verschiedene Grundstücke, um den Teilnehmern Zugang zum Netz zu gewährleisten – genauso ist es bei den Wärmeleitungen. Damit die Wärmeleitung über Privatgrundstücke laufen darf, regeln Grundstückseigentümer und Betreiber der Leitungen sämtliche Rechte und Pflichten dazu in einer Grunddienstbarkeit, die notariell beurkundet werden muss. Um auch auf öffentlichem Grund eine Rechtssicherheit zu erhalten wird mit der Kommune ein Gestattungsvertrag unterzeichnet.